Familienrecht und Erbrecht im Fachanwaltsdoppelpack

Im Zusammenhang mit beispielsweise der Erstellung von Eheverträgen und Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen ist das Erbrecht in Kombination mit dem Familienrecht besonders wichtig. Die Erbquote des überlebenden Ehegatten gestaltet sich je nach Güterstand. Das macht die Erstellung eines Testaments interessant. Rechtsanwalt Dr. jur. Andreas Weber ist Fachanwalt für Erbrecht und RAin Jutta Beukenberg ist Fachanwältin für Familienrecht (www.dasfamilienrecht.de),

Die Rechtsanwälte arbeiten übergreifend zusammen und bieten gemeinsame Besprechungstermine. Nutzen Sie diesen Vorteil und lassen Sie sich beraten!

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