Wenn Sie eine der folgenden Fragen für sich bejahen können, sollten Sie sich in jedem Fall rechtskundig beraten lassen!
- Sind Sie Alleinstehend?
- Leben Sie als Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammen?
- Haben Sie nicht eheliche Kinder?
- Sind Sie verheiratet und haben keine Kinder?
- Sind Sie verheiratet, haben Kinder und verfügen über Grundeigentum?
- Sind Sie geschieden, haben Kinder aus erster Ehe und sind ein zweites Mal verheiratet oder leben mit Ihre neuen Partner in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft zusammen?
- Haben Sie gemeinsame Kinder mit Ihrem zweiten Ehepartner oder Ihrem nicht ehelichen Lebenspartner?
- Sind Sie mit einem(r) Ausländer/in verheiratet?
- Haben Sie einen behinderten oder kranken Ehegatten, ein behindertes Kind?
- Sind Ihr potentieller gesetzlicher Erbe (Ehegatte/Kinder) oder Ihr testamentarischer Erbe überschuldet?
- Verfügen Sie über landwirtschaftliches Vermögen?
- Haben Sie ein Unternehmen, eine Unternehmensbeteiligung oder einen Handwerksbetrieb (auch Mitgesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts/Freiberufler)?
- Haben Sie Grundvermögen oder Gesellschaftsbeteiligungen im Ausland?
Lassen Sie sich beraten, wenn mindestens eine Antwort „ja“ lautet.
E-Mail: info@daserbrecht.de | Telefon: 0511 / 59 09 10 – 60