Kürzere Frist bei Erbrechtsansprüchen

Erben wie Pflichtteilsberechtigte müssen Ihren Anspruch auf den ihnen zustehenden Erbteil innerhalb dieser Frist geltend machen, sonst verfällt der Anspruch. Neu bei der 2010er Reform ist dabei die Frist: Familien- und erbrechtliche Ansprüche verjähren mit der Neuregelung bereits nach 3 Jahren. Es gibt Ausnahmen.

Zu den neuen Gesetzen gibt es noch keine beispielhaften Gerichtsentscheidungen, daher können noch keine pauschalen Aussagen gemacht werden. Zudem ist die Rechtslage von Fall zu Fall individuell unterschiedlich. Lassen Sie Ihre Situation von einem Erbrechtanwalt analysieren und treffen Sie dann mit einer guten Beratung die richtige Entscheidung. Eine Investition, die sich nicht nur finanziell lohnt, denn auch Familienstreitigkeiten können Sie so verhindern. [ > Kontakt ]

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