Gesellschaftsbeteiligung

Viele sind an Unternehmen beteiligt, entweder in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, also auch Architekten, Ärzte und Rechtsanwälte in Gemeinschaftspraxis oder sie halten Geschäftsanteile an einer GmbH.

In jedem Gesellschaftsvertrag finden sich Nachfolgeklauseln bzw. erbrechtliche Regelungen, die in jedem Fall mit einer letztwilligen Verfügung in Einklang zu bringen sind. Ein ganz wichtiges Thema, über das man eine eigenständige Vortragsveranstaltung abhalten könnte.

Wer also eine Gesellschaftsbeteiligung hält, muss sich erbrechtlich beraten lassen. [ > Kontakt ]

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