Honorar

Im Folgenden möchten wir Ihnen so viel wie möglich Transparenz zu anfallenden Kosten bieten. Wir berechnen das Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das uns vom Gesetzgeber vorgegeben ist. Wenn weitere Vereinbarungen für außergerichtliche Angelegenheiten getroffen sind, kann dies abweichen. Wenn Sie möchten, können Sie die Höhe des Honorars erfragen, wir geben Ihnen gerne eine Berechnung, soweit dies möglich ist.

Gebühren müssen für jeden Einzelfall be- und abgerechnet werden. Dies geschieht anhand der Gebührentatbestände. Zur Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben ist die Rechtsanwaltschaft verpflicht. Im Zivilrecht wird das anwaltliche Honorar nach dem Verfahrenswert berechnet. Diese Werte ermitteln sich in der Regel an der finanziellen Forderung, die im Raum steht oder sind gesetzlich vorgegeben.

Das Honorar orientiert sich dabei sowohl am prognostizierten (nicht am tatsächlichen) Arbeitsaufwand, als auch am Haftungsrisiko des Rechtsanwalts. Weitere Informationen finden Sie bei der Bundesrechtsanwaltskammer. Es ist leider nicht möglich Rechtsberatung im Einzelfall ohne Mandatierung oder ohne anschließende Gebührenrechnung zu erbringen. Dies ist uns standes- und wettbewerbsrechtlich untersagt.

Sollten Sie juristische Fragen an uns richten, so entstehen bereits mit der Antwort durch einen Rechtsanwalt Kosten für Sie. Dabei ist es egal, ob es telefonisch, per E-Mail oder im persönlichen Gespräch geschieht. Wenn Sie dies vermeiden möchten, so bitten Sie um eine Kostenabschätzung zu Beginn Ihrer Anfrage.

Für eine außergerichtliche Beratung können Sie aufwandsabhängiges Honorar auf Stundenbasis oder ein Pauschalhonorar vereinbaren. Für Dauermandate bieten wir weitere Vergütungsmethoden, wie Monats- oder Jahrespauschalen.

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