Sie haben ein krankes Kind, einen kranken Ehegatten, der schon in einem Pflegeheim untergebracht ist oder spätestens – wenn Sie nicht mehr da sind – heimpflichtig wird.
Ein Heimplatz kostet heute zwischen 2.500,00 EUR und 5.000,00 EUR; die Pflegeversicherung deckt maximal 1.400,00 EUR ab; hinzukommt die Rente, den Rest, der nicht durch die Rente abgedeckt ist, zahlt der Sozialhilfeträger.
Der Überschuldete darf gar kein eigenes Vermögen haben; der Sozialhilfeempfänger hat ein Schonvermögen von 1.250,00 EUR. Alles was darüber liegt – auch ein entsprechendes Erbe – muss verwertet werden.
In beiden Konstellationen hilft nur die testamentarische Anordnung einer Testamentsvollstreckung, die das Vermögen für die Betroffenen schützt. Ein Testament, in Form eines sogenannten Behindertentestamentes, ist dringend geboten!