Die nachfolgend beigeschlossenen Muster sollten zusätzlich zu einem Testament/Erbvertrag verwandt und notariell beglaubigt werden, um insbesondere gegenüber dem Betreuungsgericht und den behandelnden Ärzten mehr Gewicht zu haben!
Musterverträge können eine anwaltliche Individualerstellung oder -anpassung nicht ersetzen. Daher sind Musterklauseln und -verträge hier nicht für einen konkreten Einzelfall wiedergegeben. Sie ersetzen keine anwaltliche Vertragsgestaltung.
Die hinterlegten Musterverträge dienen der grundsätzlichen Orientierung. Es kann jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder auch nur Aktualität übernommen werden: Die rechtlichen Rahmenbedingungen (Gesetze, Rechtsprechung usw.) ändern sich stetig.
Jeder Fall ist individuell unterschiedlich. Lassen Sie sich beraten, nutzen Sie zum Beispiel eine günstige Erstberatung. >> Kontakt