Erben/Vererben

Bruder, Neffe, Erblasser, Ehevertrag, Ehevertrag
Grafik zur Darstellung der gesetzlich vorgegebenen Erbfolge.

Streitigkeiten über ein Erbe haben schon manche Familienbeziehungen gestört, und Freundschaften sind daran zerbrochen. Streit um Ihr Erbe können Sie Ihren Erben jedoch ersparen, wenn Sie sich rechtzeitig über das Erben und das Vererben informieren und jetzt schon Vorsorge für den Todesfall treffen. Haben Sie Ihren „Letzten Willen“ nicht in einem Testament oder in einem Erbvertrag festgehalten, wird Ihr Erbe nach den gesetzlichen Bestimmungen unter Ihren Verwandten und dem Ehegatten verteilt.

Ist Ihnen zum Beispiel klar, dass Ihr Ehepartner aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Erbfolge regelmäßig nicht mehr als 3/4 des Nachlasses erben kann, solange beispielsweise noch ein Neffe von Ihnen lebt?

Wollen Sie unliebsame Überraschungen ausschließen, sollten Sie ein Testament machen!

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