Fälle & Tipps

In Deutschland haben – geschätzt – nur 20 % der Bevölkerung ein Testament bzw. einen Erbvertrag. Von diesen letztwilligen Verfügungen sind allerdings nur knapp die Hälfte brauchbar.

Es werden teilweise Hunde oder Katzen als Erben eingesetzt; eines der Kinder erbt die Briefmarkensammlung, während das andere Kind in demselben Testament mit einer Reihe von Mehrfamilienhäusern, die mehr als 1.000.000,00 EUR wert sind, bedacht wird. Zur Begründung hat der Erblasser angeführt, das zweite Kind habe schließlich eine handwerkliche Ausbildung begonnen, die er – auf Nachfrage – allerdings schon im ersten Lehrjahr abgebrochen hatte.

[ > Lesen Sie dazu auch: Wissen – FAQ: Wen kann ich als Erbe einsetzen bzw. wer oder was kann erben? Kann ich Personen enterben?]

Sollten Sie über ein Testament oder einen Erbvertrag nachdenken, so sollten Sie sich darüber informieren was passiert, wenn Sie gar nichts machen:

Ihr Nachlass wird nach den Bestimmungen des gesetzlichen Erbrechts zwischen ihren Verwandten und ihrem Ehegatten – sofern vorhanden – verteilt! Unser Erbrecht ist im letzten Buche unseres Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt, es existieren insgesamt 463 Paragraphen mit ca. 1500 Rechtssätzen.

Wenn man kein Testament macht, man muss sich darüber im Klaren sein, dass die Verteilung ihres Nachlasses dann auf Grund gesetzlicher Regelungen aus dem vorigen Jahrhundert erfolgt, unser Erbrecht ist nahezu unverändert und stammt aus dem Jahre 1878. Es ist mehr als fraglich, ob dieses Regelwerk wirklich voll und ganz Ihren Wünschen entspricht.

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