Stärkere Anerkennung von Pflegeleistungen durch Pflegebonus

Die Bedingungen, damit ein pflegender Angehöriger einen Bonus für die Pflege aus dem Erbe des Gepflegten erhält, haben sich geändert:

  • Zu den Angehörigen zählten bisher nur Abkömmlinge, wie leibliche Kinder oder Enkel. Mit der Reform hat der Gesetzgeber den Personenkreis der Berechtigten auf alle gesetzlichen Erben erweitert. Jetzt können auch Angehörige wie Geschwister, Schwiegertöchter oder -söhne einen Pflegebonus aus dem Erbe verlangen.
  • Nach dem alten Gesetz durfte der Pflegende keinen Beruf ausüben und somit kein  Einkommen haben während der Pflegezeit. Neu ist: nach der Reform erhalten auch Berufstätige, die einen Angehörigen pflegen, den Pflegebonus.
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