Testament

Auch schon in jungen Jahren muss man damit rechnen, einer todbringenden Krankheit oder einem Unfall zum Opfer zu fallen.

Wer sicher sein möchte, dass sein Vermögen dann in den richtigen Händen landet, sollte sich rechtzeitig Gedanken über die Verteilung machen. Abgesehen von anderen nützlichen Vorkehrungen für den Todesfall, z. B. einer vertrauten Person eine „Kontovollmacht über den Tod hinaus“ zu erteilen, damit diese die ersten anfallenden Kosten bis zur Erteilung eines Erbscheins abdecken kann, sollten Sie sich vor allem überlegen, ob Sie ein Testament errichten wollen. Wird kein Testament hinterlassen, tritt gesetzliche Erbfolge ein. Für Ihre Entscheidung müssten Sie also erst einmal wissen, wer Sie beerbt, wenn kein Testament vorhanden ist.

Fortsetzung > Gesetzlicher Erbfolge

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