Erbrecht ABC

Begriffe aus dem Erbrecht kurz und knapp erklärt.

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Abfindung Abkoemmling Abschichtung Abstammung Adoption Aeltestenrecht Alleinerbe Altersvorsorgevollmacht Amtsgericht Anwalt Aufgebotsverfahren Auseinandersetzung Auslandsvermoegen Auslegung Ausschlagung Ausstattung Behindertentestament Berliner Testament Beschwerung Bestandsverzeichnis Bestattungskosten Bestattungspflicht Betreuungsverfuegung Bezugsberechtigung Bindungswirkung boeswilligen Schenkung Brieftestament Buergermeistertestament Doppelvollmacht Dreimonatseinrede Dreissigste Drei-Zeugen-Testament Duerftigkeitseinrede Ehegattentestament Eigenhaendiges-Testament Enterben Erbausschlagung Erbe Erbeinsetzung Erbengemeinschaft Erbenhaftung Erbfaehigkeit Erbfall Erbfallschulden Erbfolge Erblasser Erbrecht Erbschaft Erbschaftsbesitzer Erbschaftsteuer Erbschein Erbteil Erbunwuerdig Erbvertrag Erbverzicht Erlassvermaechtnis Ersatzerben Ersetzungsbefugnis Fiskus Freibetrag Gemeinschaftliches Testament Gesetzliche Erbfolge Gueterstand Handschenkung Hoeferecht Intestaterbfolge Jastrowsche Klausel Juengstenrecht Kettenschenkung Kleiner Pflichtteil Letzter Wille letztwillige-Verfuegung Miterben Miterbengemeinschaft Mitgift Motivirrtum Nacherbe Nachlass Nachlassgericht Nachlassinsolvenz Nachlasskonkurs Nachlasspfleger Nachlassverbindlichkeiten Nachlassverwaltung Niessbrauch Notar Notarielles Testament Nottestament OeffentlichesTestament Patientenverfügung Personenstandsurkunden Pflege Pflichtteil Privatschriftliches Testament Quotenvermaechtnis Rueckvermaechtnis Schenkung Schenkungssteuer Schenkungsteuer Steuerklassen Teilauseinandersetzung Teilungsanordnung Teilungsklage Teilungsverbot Teilungsversteigerung Testament Testamentsvollstrecker Testamentsvollstreckung Totenfuersorge Uebergabevertrag Unzulaenglichkeitseinrede Vermaechtnis Versorgungsfreibetrag Voraus Vorempfang Vorerbe Vorsorgevollmacht Vorweggenommene Erbfolge Wahlvermaechtnis Zeitbestimmung Zugewinnausgleich Zugewinngemeinschaft Zusatzpflichtteil Zuschuesse Zuwendungen Zwangsversteigerung

A

Eine Abfindung erhält ein Erbe beispielsweise durch Verzicht auf den Plichtteilsanspruch.

Abkömmlinge sind Nachkommen in direkter Linie. Es ist egal ob diese ehelich, nichtehelich oder adoptiert sind. Beispiel: Kinder, Enkel oder Urenkel.

Durch Abschichtung scheidet ein Miterbe aus einer Erbengemeinschaft aus – beispielsweise gegen Zahlung einer Abfindung. Sein Teil wird unter den Resterben aufgeteilt. Vorteil ist, dass der Notar und damit die Kosten gespart werden.

Abstammung bezeichnet die biologische Herkunft einer Person und wird auch Blutlinie genannt. Durch Abstammung entsteht Verwandtschaft. Verwandte ersten Grades sind Kinder für ihre Eltern durch direkte Abstammung. Die biologische Verwandtschaft steht gleichberechtigt neben der juristischen Verwandtschaft und bildet die Grundlage für die gesetzliche Erbfolge. Verwandtschaft durch Schwägerschaft ist keine biologische Verwandtschaft und gehört nicht zur Abstammung.

Adoption ist die Annahme eines Kindes und die juristische Erklärung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen dem Annehmenden und dem Kind. Die biologische Abstammung spielt dabei keine Rolle. [ > siehe auch www.dasfamilienrecht.de ]

Alleinerbe ist eine Person, die aufgrund der gesetzlichen Erbfolge eines Verstorbenen oder der testamentarischen Verfügung allein erbt. Es gibt keine weiterer Erben.

Altersvorsorgevollmacht [ > siehe Vorsorgevollmacht (Versorgungsvollmacht) ]

Ältestenrecht bezeichnet die eine Erbfolge aus dem Höferecht, die abweichend von der gesetzlichen Erbfolge gilt. [ > siehe auch Jüngstenrecht ]

Das Amtsgericht (Nachlassgericht) ist für erbrechtliche Angelegenheiten zuständig.
[ > siehe Nachlassgericht ]

Der Anwalt darf (im Gegensatz zum Notar) nur eine Partei vertreten und kann daher erbrechtlich strittige Themen ansprechen. Der Anwalt beleuchtet und analysiert alle persönlichen Umstände und Besonderheiten der Vermögenssituation, um sowohl steuerliche als auch zivilrechtliche Fragen zu erkennen und aufzuklären.

In erbrechtlichen Angelegenheit oder Streitigkeiten sollten Sie sich von einem erfahrenen und spezialisierten Anwalt beraten lassen. [ > Kontakt ]

Bei einem Aufgebotsverfahren beantragt der Erbe beim Nachlassgericht, dass alle Gläubiger des Erblassers aufgefordert werden innerhalb einer Frist anzugeben wie viel der Erblasser schuldig ist.

Auseinandersetzung bedeutet eine Erbengemeinschaft aufzulösen bzw. wenn ein oder mehrere Erben die Erbengemeinschaft verlassen indem sie sich von den übrigen Erben ausbezahlen lassen.

Auslandsvermögen ist Vermögen im Ausland (Geld, Haus oder Landbesitz) unterliegt den erbrechtlichen Gesetzen des jeweiligen Landes. [ > siehe auch Fälle & Tipps: Sonderkonstellation Auslandsvermögen ]

Eine Auslegung ist notwendig, wenn ein Testament ungenau formuliert ist. Widersprüchliche, unverständliche oder mehrdeutige Texte müssen ausgelegt werden.

Ausschlagung ist, wenn ein Erbe auf den ihm zustehenden Nachlass verzichtet. Der Grund können Verpflichtungen wie Schulden sein. [ > Wissen/FAQ: Erbe ausschlagen ]

Ausstattung (Aussteuer, Mitgift) sind Geschenke zur Haushaltsgründung, die Kinder von Ihren Eltern erhalten, wenn sie das elterliche Haus verlassen. Das können Kleider zur Hochzeit oder ein Grundstück zum Bau eines Hauses sein und gehört zum Vorempfang.

B

Mit einer böswilligen Schenkung an Dritte schmälert der Erblasser sein Vermögen, so dass der Pflichtteilberechtigte um ein Teil seines Erbes kommt. Dieser kann seinen Teil allerdings nach dem Tod des Erblassers wieder herausverlangen.

Langwierige Gerichtliche Streitigkeiten sowohl für den Beschenkten als auch für den Pflichtteilberechtigten können die Folge von Schenkungen sein. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten. [ > Beratung ]

Ein Behindertentestament ist eine letztwillige Verfügung von Eltern eines behinderten Kindes. Ziel der darin enthaltenen Sonderregelungen ist es, dem behinderten Kind den Nachlass zu vererben, ohne die staatliche Unterstützung zu mindern. So kann Sozialhilfeträger nicht auf das Vermögen zugreifen. [ > siehe auch Fälle & Tipps: Behinderter Bedachter ]

Beim Berliner Testament setzen sich Eheleute in einem gemeinschaftlichen Testament jeweils als Alleinerbe ein. Vorteil ist, dass der Vollerbe über den Nachlass frei verfügen kann. Die Kinder oder mögliche weitere Erben erhalten erst nach dem Tod des letztversterbenden Ehegatten das Erbe.
[ > siehe auch Fälle & Tipps: Berliner Testament ]

Durch eine Beschwerung knüpft ein Erblasser Bedingungen für den Erben an das Erbe oder Vermächtnis. Die Auflage kann eine Leistung oder eine Verbindlichkeit sein und wird im Testament vermerkt.

Ein Bestandsverzeichnis gibt einem Enterbten Auskunft über den tatsächlichen Bestand des Nachlasses im Zeitpunkt des Todes des Erblassers und dessen Schenkungen in den letzten zehn Jahre. Der Enterbte hat diesen Anspruch gegenüber dem Erben.

Die Bestattungskosten sind die Kosten für die standesgemäße Beerdigung. Die Erben sind verpflichtet die Kosten zu tragen.

Die Bestattungspflicht ist die Totenfürsorge. Der nächste Angehörige oder den, den der Erblasser damit beauftragt hat, müssen für die Beerdigung sorgen – das sind unter Umständen nicht die Erben.

In einer Betreuungsverfügung kann man vorsorglich bestimmen wie persönliche Angelegenheiten geregelt werden sollen, für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist.
[ > Vordrucke: Betreuungsverfügung ]

Mit einer Bezugsberechtigung nennt der Erblasser eine Person, die im Todesfall berechtigt ist über das Vermögen aus seiner (Lebens-)Versicherung oder Kapitalanlage zu verfügen. Wenn eine Person festgelegt wurde, so fällt dieser Wert nicht in den Nachlass.

Durch eine Bindungswirkung sind Vertragsparteien eines Erbvertrags oder eines gemeinschaftlichen Testaments an die daraus entstehenden Bedingungen gebunden.

Das Brieftestament ist eine eigenhändiges Testament in Briefform.

Bürgermeistertestament (Nottestament) nennt sich eine Testamentsform, die vom zuständigen Bürgermeister beglaubigt wird, weil kein Notar zur Stelle ist und der Erblasser im Sterben liegt. Es sind neben dem Bürgermeister zwei weitere Zeugen erforderlich. Das Testament wird nach drei Monaten ungültig, wenn der Erblasser noch lebt, in der Zeit muss er ein Notarielles Testament errichtet werden. [ > siehe auch Nottestament ]

C

D

Doppelvollmacht nennt man eine Vorsorgevollmacht in der zwei Personen bevollmächtigt werden für den Fall, dass eine verhindert ist.

Die Dreimonatseinrede ist eine Schonfrist für den Erben, in der er die Zahlung der Erbschaftssteuer verweigern kann. In der Schonfrist kann sich der Erbe einen Überblick über den Nachlass und die Nachlassverbindlichkeiten machen und z. B bei Überschuldung des Erbes entscheiden, ob er seine persönliche Haftung beschränken will.

Der Dreißigste bezeichnet die ersten dreißig Tage nach dem Tode des Erblassers. In der Zeit ist der Erbe verpflichtet die Familienangehörigen des Erblassers weiter zu versorgen, indem er ihnen beispielsweise gestattet die Wohnung weiter zu benutzen oder ihnen den Unterhalt weiter zahlt.

Ein Drei-Zeugen-Testament ist ein Nottestament und muss folgende Bedingungen erfüllen:

  • Der Erblasser liegt im Sterben und die Zeit ist so knapp, dass ein Bürgermeister das Testament nicht beglaubigen kann.
  • Der Ort an dem sich der Erblasser aufhält ist durch außerordentliche Umstände – wie Hochwasser oder Verschüttung – abgesperrt und für einen Notar nicht erreichbar.
  • Es wird vor drei Zeugen abgegeben, die das Testament beglaubigen.

Das Nottestament gilt nur vorläufig, wenn der Erblasser noch lebt muss er innerhalb von drei Monaten ein Notarielles Testament erstellen lassen. [ > siehe auch Nottestament ]

Die Dürftigkeitseinrede kann ein Erbe erheben, wenn der Nachlass verschuldet ist. Er sichert damit sein privates Vermögen gegen den Zugriff der Gläubiger ab.

E

Ein Eigenhändiges Testament wird vom Erblasser selbst verfasst und muss von ihm eigenhändig geschrieben sein sowie Ortsangabe, Datum und den vollen Namenszug beinhalten.

Achtung! Mit Schreibmaschine, Computer oder Vordrucken geschriebene Testamente sind ungültig. [ > Wie kann ich ein Eigenhändiges Testament machen? ]

Ehegattentestament [ > siehe Gemeinschaftliches Testament ]

Enterben bezeichnet die Verweigerung des Erbes gegenüber den gesetzlichen Erben. Der Pflichtteil kann nur bedingt verweigert werden. [ > siehe auch Fälle & Tipps: Pflichtteilsrecht ]

Das Erbe ist zum einen der Nachlass (Erbschaft/Erbmasse) ansich, als der Erbe wird aber auch die die Person bezeichnet, die das Erbe erhält.

Erbausschlagung [ > siehe Ausschlagung ]

Erbeinsetzung ist die Bestimmung eines Erben in einem Testament. Diese Person muss vom Erblasser im Testament namentlich ganz genau benannt werden, sonst ist die Verfügung ungültig. Die Erbeinsetzung eines Tieres ist ebenfalls ungültig. Die Erbeinsetzung ist von der sogenannten Vermächtniseinsetzung zu unterscheiden. [> siehe auch Wissen/FAQ: Wen kann ich als Erbe einsetzen? ]

Eine Erbengemeinschaft (Gesamthandsgermeinschaft) entsteht, wenn ein Erblasser mehrere Erben hinterlässt, die gemeinsam über den Nachlass verfügen müssen. Jeder Erbe braucht die Einwilligung der übrigen Mitglieder der Erbengemeinschaft (Miterben), um Entscheidungen zum Nachlass zu Treffen. Die Erbengemeinschaft muss sich einigen, um zu einer Lösung zu kommen.

Unter Erbenhaftung versteht man die Verantwortung, die mit den Verpflichtungen automatisch auf den Erben übergehen.

Der Erbe muss haften für:

Erbfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit überhaupt als Erbe eingesetzt zu werden. Nur wer lebt zu dem Zeitpunkt an dem der Erblasser stirbt, kann erben. Ein ungeborenes Kind kann erben, wenn es bereits gezeugt wurde. Erbrechtlich gesehen ist es bereits geboren.

Der Erbfall tritt mit dem Tod des Erblasser ein.

Erbfallschulden sind Kosten, die aus dem Tod des Erblassers entstehen wie Kosten für die Beerdigung oder den Nachlassverwalter Pflichtteilsrechte, Auflagen oder Vermächtnisse.

Erbfolge [ > siehe gesetzliche Erbfolge ]

Erblasser ist eine natürliche oder juristische Person, die etwas vererbt. Als Erblasser werden sowohl noch lebende bezeichnet als bereits verstorbene, die etwas hinterlassen.

Erbrecht ist zum einen ein Rechtsgebiet unserer Gesetzgebung und beinhaltet Rechtsnormen. Das Erbrecht regelt wie Vermögensrechte und -pflichten beim Todes einer Person auf eine andere Person übergehen. Als Erbrecht bezeichnet man aber auch das Recht einer Person auf ein Erbe.

Die Erbschaft ist das Vermögen des Erblassers als Ganzes. [ > siehe auch Nachlass ]

Der Erbschaftsbesitzer besitzt zwar den Nachlass, hat aber nicht unbedingt kein Erbrecht. Er muss die Erben über den Bestand der Erbschaft und den Verbleib einzelner Nachlassgegenstände informieren.

Der Erbschein wird vom Nachlassgericht ausgestellt und bescheinigt das Erbrecht. Der Erbe muss den Erbschein beantragen und kann damit beispielsweise Geld vom Konto des verstorbenen abheben oder das Konto bei möglicher Überschuldung einsehen.

Bitte beachten Sie, dass Sie möglicherweise Personenstandsurkunden (Geburts, Heirats, Scheidungs- oder Sterbeurkunde) benötigen, um eine Erbschein zu beantragen.

Erbschaftsteuer ist die Steuer, die vom Staat erhoben wird, wenn Vermögen auf einen Erben übergeht (gilt auch für Schenkungen zu Lebzeiten). [ > siehe auch Erben/Vererben: Erbschaftssteuer ]

Ein Erbteil ist ein bestimmter Teil des Nachlasses.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer versucht den Erblasser zu töten oder ihn daran hindert ein Testament zu machen. Erbunwürdige können inklusive Pflichtteil enterbt werden. Wenn Erbunwürdige als Erben eingesetzt wurden, so können das die Miterben anfechten.

Mit einem Erbvertrag können Erben und Erblasser zu Lebzeiten gegenseitige Bedingungen an das Erbe knüpfen. Erben und Erblasser müssen den Erbvertrag mit einem Notar abschließen. [ > siehe auch Wissen/FAQ: Erbvertrag ]

Erbverzicht ist wenn der Erbe den Nachlass ausschlägt. Er hat dazu sechs Wochen Zeit. Die Frist beginnt zu dem Zeitpunkt an dem der Erbe erfährt, dass er erbt. Schlägt er aus, so geht der Nachlass auf den nächsten Erben über. Sind keine Erben mehr vorhanden, so erbt der Staat.

Erlassvermächtnis ist, wenn ein Erblasser verfügt, dass bei seinem Tod die Schulden, die jemand bei ihm hat erlischen. Die Erben können den Schuldner dann nicht mehr belangen.

Ein Ersatzerben ist ein Erbe, der den Nachlass erhält, wenn der eigentliche Erbe entweder selbst bereits verstorben ist oder das Erbe ausschlägt. Der Erblasser sollte den Ersatzerben im Testament angeben.

Ersetzungsbefugnis bezeichnet die Möglichkeit ein Vermächtnis durch Geld zu ersetzen, wenn der Gegenstand aus der Erbmasse nicht mehr zu beschaffen ist.

F

Freibetrag ist der Betrag, den ein Erbe erben kann ohne Erbschaftssteuer dafür bezahlen zu müssen.

Der Fiskus ist der Staat.

G

Ein Gemeinschaftliches Testament ist ein Testament, dass Eheleute gemeinsam aufsetzen und das verbindliche Vereinbarung enthält. [ > siehe auch Wissen/FAQ: Gemeinschaftliches Testament ]

Die gesetzliche Erbfolge beschreibt die Verteilung und die Reihenfolge, in welcher der Nachlass auf die Erben übergeht. Der Erblasser kann die gesetzliche Erbfolge mit einem Testament aufheben.
[ > siehe auch Erben/Vererben: gesetzliche Erbfolge]

Güterstand ist ein Begriffe aus dem Familienrecht. [ > www.dasfamilienrecht.de ]

H

Die Handschenkung ist eine Schenkung, die sofort erfolgt ohne vorheriges Schenkungsversprechen.

Das Höferecht regelt die Erbfolge anders als das Erbrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches und gilt für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Die Rechtssprechung ist regional unterschiedlich. Der Hof kann dabei direkt an den Hofnachfolger gehen und nicht an eine Erbengemeinschaft, die sich erst auseinandersetzen müsste. [ Lassen Sie sich beraten > Kontakt ]

I

Intestaterbfolge ist die gesetzliche Erbfolge.

J

Die Jastrowsche Klausel (Pflichtteilsstrafklausel) kann in das gemeinschaftliche (Berliner) Testament eingefügt werden. Darin wird angeordnet, dass das Kind, das seinen Pflichtteil beim Tod das ersten Ehepartners nicht geltend macht, ein Vermächtnis in Höhe des gesetzlichen Erbteils erhält, aber erst wenn der zweite Ehepartner verstirbt.

Das Jüngstenrecht und das Ältestenrecht ist aus der Höfeordnung. Hat der Hofeigentümer (Erblasser) keinen Hoferben bestimmt, so greift das Ältesten- oder Jüngstenrecht.

  • Ältestenrecht = der Älteste erbt den Hof
  • Jüngstenrecht = der Jüngste erbt den Hof
    (weil er ihn voraussichtlich am längsten führen wird)

K

Bei einer Kettenschenkung schenkt der Schenker nicht direkt sondern über eine Dritte Person.

Eine Kettenschenkung wird zum Beispiel genutzt, um die Erbschaftssteuer zu umgehen: Wenn die Großmutter Ihrer Enkeltochter einen Geldbetrag (400.000 EUR) überlassen möchte, so ist es steuerlich von Vorteil, wenn Sie das Geld erst Ihrer Tochter schenkt, die es dann wiederum Ihrer Tochter schenkt. Grund ist die Faustregel: je näher der Steuerpflichtige mit dem Erblasser verwandt ist, desto weniger Erbschaftssteuern muss er zahlen. Das heißt von Tochter zu Tochter (400.000 EUR) ist der Freibetrag größer als von Großmutter zu Enkelin (200.000 EUR).

Kleiner Pflichtteil: der überlebende Ehepartner aus einer Zugewinngemeinschaft kann zwischen dem Weg der erbrechtlichen und der güterrechtlichen Erbschaft wählen. Auf güterrechtlichem Weg kann er den kleiner Pflichtteil geltend machen.

Die erbrechtliche Situation ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Mit dem güterrechtlichen Weg können Sie beispielsweise Schulden ausschlagen. Lassen Sie sich beraten welches Berechnungsmodell für Sie das günstigste ist. [ > Kontakt ]

L

Eine letztwillige Verfügung oder ein Letzter Wille ist eine Anordnungen in einem Testament, kann aber auch das gesamt Testament meinen.

M

Ein Miterbe ist einer von mehreren Erben und erhält einen Teil des Nachlasses. Die Höhe des Erbteils hängt von der gesetzlichen Erbfolge oder von der im Testament bestimmten Höhe ab. Miterben werden vom Gesetzgeber zu einer (Mit-)Erbengemeinschaft zusammengefasst.

Miterbengemeinschaft [ > siehe Erbengemeinschaft ]

Mitgift [ > siehe Ausstattung ]

Ein Motivirrtum liegt vor, wenn der Testamentsverfasser beim Schreiben des Testaments eine falsche Vorstellung über die Gegenwart oder Zukunft hatte. Und wenn anzunehmen ist, dass wenn er das gewusst hätte, er anders entschieden hätte.

N

Ein Nacherbe ist, ein Erbe der das Erbe nicht direkt vom Testierenden erhält. Der Testierende kann den Übergang seines Vermögens über zwei Generationen bestimmen, indem er eine Vorerbschaft und Nacherbschaft anordnet. Er legt einen Erben fest, der das Geld als erstes erhält (Vorerbe) und einen der beim Tod des ersten das Vermögen als zweites erhält (Nacherbe). Die Nacherbschaft kann aber auch zum Anlass der Volljährigkeit oder Heirat das Nacherben ausgelöst werden.

Der Nachlass (Erbschaft) ist das ganze Vermögen eines Verstorbenen. Dazu gehören aber auch die gesamten Rechtsverhältnisse (Rechte sowie Pflichten). Der Nachlass wird durch ein Testament oder die gesetzliche Erbfolge vom Verstorbenen auf den Erben übertragen.

Das Nachlassgericht (Amtsgericht) ist zuständig für erbrechtliche Angelegenheiten wie:

Die Nachlassinsolvenz (Nachlasskonkurs) wird durchgeführt, wenn der Nachlass überschuldet ist. Der Nachlass wird dabei gesondert behandelt. Ziel ist, dass der Erbe nicht mit seinem Privatvermögen für die Schulden aus dem Nachlass haften muss.

Der Nachlasspfleger nimmt die Erbschaft an und sichert diese, wenn unklar ist wer erbt. Die Nachlasspflegschaft besteht solange, bis die Erbschaft vom Erben angenommen wird.

Nachlassverbindlichkeiten sind Schulden des Erblassers und Erbfallschulden (Bestattungskosten usw.).

Mit der Nachlassverwaltung beschränkt der Erbe seine Haftung auf den Nachlass. Der Nachlasspfleger ermittelt die Vermögenswerte und stellt diese sicher. Gläubigerforderungen werden – wenn möglich – ausgeglichen und etwaige verbliebene Vermögensüberschüsse können an die Erben übergeben werden.

Der Nießbrauch ist das unabdingbare und unvererbliche Recht, der Nutzungen einer Sache oder eines Rechts. Nießbrauch umfasst sowohl einzelne Nutzungsrechte, als auch das Recht zur umfassenden Nutzung der Sache. Das heißt der Nutznießer kann neben der Benutzung auch über Erzeugnisse und sonstigen Ausbeuten aus dem Gegenstand verfügen. Beispiele dafür ist die Ernte aus einem landwirtschaftlichen Grundstück oder Einnahmen durch Vermietung und Verpachtung.

Der Notar ist (im Gegensatz zum Anwalt) überparteilich und hat den Interessen aller Beteiligten eines Erbrechtfalls zu dienen. Bei Problemen oder Streitigkeiten kann er keine Themen ansprechen, die Auseinandersetzungen zwischen den Parteien bergen. [ > zum Rechtsanwalt ] Ein Notarielles Testament und einen Erbvertrag muss ein Notar beglaubigen.

Notarielles Testament [ > siehe Öffentliches Testament ]

Das Nottestament ist ein Testament, das in einem Notfall erstellt wurde. Es ist nur gültig, wenn eine Notsituation ( z.B. ein Unfall oder Hochwasser) besteht. Nottestamente sind das Bürgermeistertestament und das Drei-Zeugen-Testament. Das Testament wird drei Monate nach Erstellung ungültig, wenn der Testierende dann noch lebt.

O

Ein Öffentliches Testament (Notarielles Testament) wird von einem Notar beglaubigt nachdem der Erblasser seinen letzten Willen gegenüber dem Notar erklärt hat, der Notar eine Niederschrift anfertigt hat und der Erblasser unterschrieben hat. Solange der Erblassers lebt ist das Testament in amtlicher Verwahrung und wird automatisch nach dem Tode des Erblassers eröffnet.

P

In einer Patientenverfügung kann eine Person gewünschte bzw. unerwünschte Behandlungsmaßnahmen angeben. Die ist sinnvoll für den Fall, dass ein Arzt bei Krankheit oder einem Unfall Entscheidungen zu Treffen hat und der eigene Wille nicht mehr zum Ausdruck gebracht werden kann. [ siehe auch Vordrucke (Muster): Patientenverfügung ]

Personenstandsurkunden sind:

  • Geburtsurkunde,
  • Heiratsurkunde,
  • Scheidungsurteil,
  • Sterbeurkunde usw.

Bitte beachten Sie, dass Sie diese Urkunden möglicherweise für den Antrag eines Erbscheins brauchen. Informieren Sie sich vorab.

Pflege: hat ein Kind des Erblassers diesen gepflegt, so bekommt es dies nur bezahlt, wenn Kind und Erblassers darüber eine Vereinbarung getroffen haben.

Bitte beachten Sie, dass Kinder die lange im Haushalt, Beruf oder Geschäft des Erblassers geholfen haben, eventuell sogar Geld hinein gesteckt haben und dadurch das Vermögen des Erblassers erhalten oder vermehrt haben, bei einer möglichen Auseinandersetzung einen Ausgleich verlangen können.

Einen Pflichtteil kann der Erblasser als Erbteil oder als Vermächtnis hinterlassen. Der Plichtteil hat jedoch eine gesetzlich festgelegte Höhe und muss dem Pflichtteilberechtigen (Noterben) ganz frei bleiben. Pflichtteilberechtigte sind Erben wie Kinder, Eltern oder Ehegatten.
[ > siehe auch Fälle & Tipps: Pflichtteilsrecht ]

Der Berechtigte muss den Pflichtteil beim Erben innerhalb von drei Jahren verlangen.

Privatschriftliches Testament [ > siehe Eigenhändiges Testament ]

Q

Mit dem Quotenvermächtnis bestimmt der Erblasser eine bestimmte Menge des Nachlasses für einen Vermächtnisnehmer als Quote. Er ist damit beispielsweise unabhängig von der Hohe des Nachlasses beim Erbfall oder von Inflation.

R

Rückvermächtnis bedeutet, dass der Erblasser anordnet, dass einem Begünstigten das Recht auf ein Vermächtnis unter bestimmten Bedingungen wieder entzogen wird.

S

Schenkung bedeutet im Erbrecht, dass ein Erblasser zu Lebzeiten Teile des Nachlasses verschenkt. Das kann steuerrechtliche Vor- oder Nachteile haben aber auch das Erbe für die Nachkommen sichern oder schmälern.

Ein Rechtsanwalt kann Ihnen einen Überblick über Ihre Situation geben und mit Ihnen zusammen eine maßgeschneiderte Lösung erarbeiten. [ > Beratung ]

Schenkungssteuer wird fällig, wenn der Erblasser seinen zukünftigen Nachlass zu Lebzeiten verschenkt.

Steuerklassen dienen der Einteilung von Erben und Beschenkte zur Erhebung der Schenkungs- und Erbschaftssteuer. [ > siehe auch Erben/Vererben: Erbschaftssteuer ]

T

Teilauseinandersetzung [ > siehe Auseinandersetzung ]

Mit einer Teilungsanordnung kann ein Erblasser testamentarisch die Teilung des Nachlasses bei Auseinandersetzung anordnen.

Eine Teilungsklage erhebt der Erbe, der eine Auseinandersetzung fordert und sich mit den Miterben nicht außergerichtlich einigen kann.

Mit dem Teilungsverbot kann der Erblasser die Teilung des Nachlasses (z.B bei Landbesitz) ausschließen.

Mit Hilfe einer Teilungsversteigerung kann beispielsweise eine Erbengemeinschaft auseinandergesetzt werden, indem der Wert eines Grundstücks/Hauses in Geld umgewandelt wird, um ihn dann zu teilen.

Mit einem Testament verfügt eine Person wie ihr Nachlass auf die Erben übergeht.

Der Testamentsvollstrecker muss dafür sorgen, dass die letztwilligen Verfügungen des Erblassers ausgeführt werden. Er muss außerdem den Nachlass verwalten oder eine mögliche Auseinandersetzung durchführen.

Eine Testamentsvollstreckung wird bei großem Vermögen, vielen, minderjährig oder zerstrittenen Erben vom Erblasser im Testament angeordnet.

Zur Totenfürsorge gehört die Pflicht der Erben, sich um den Leichnam zu kümmern (Beerdigung).

U

Ein Übergabevertrag wird angefertigt zur vorweggenommenen Erbfolge.

Unzulänglichkeitseinrede [ > siehe Dürftigkeitseinrede ]

V

Ein Vermächtnis ist ein einzelner Bestanteil eines Nachlasses. Das kann ein Geldbetrag oder ein Recht aus einer Erbschaft sein. [ > siehe auch Wissen/FAQ: Was ist der Unterschied zwischen Erbfall, Erbschaft, Erbteil, Vermächtnis und Pflichtteil? ]

Ein Versorgungsfreibetrag steht Ehegatten und Kindern bei einer Erbschaft zu. Erhalten sie steuerfreie Bezüge wie Witwe- oder Weisenrente, so verkleinert sich der Versorgungsfreibetrag.

[ > nutzen Sie unsere Beratung, online, telefonisch oder persönlich in unserer Kanzlei ]

Vorempfang sind zweckgebundene Geschenke an Abkömmlinge wie Ausstattungen und ein Übermaß an Zuschüssen/Zuwendungen. Stirbt der Erblasser, so können die gesetzlichen Erben einen Ausgleich bei der Aufteilung verlangen.

Ein Vorerbe hat einen Nacherben, den der Erblasser bestimmt hat. Der Vorerbe kann also nicht mehr bestimmen wer ihn beerbt. Der Testierende kann den Übergang seines Vermögens so über zwei Generationen bestimmen. [ > siehe Nacherbe ]

Mit der Vorsorgevollmacht kann man eine Person bestimmt, die persönliche Angelegenheiten regelt, für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage dazu ist. [ > Vordrucke: Vorsorgevollmacht ]

Der Voraus steht dem/der Ehegatten/Ehegattin zu, egal in welchem Güterstand die Eheleute lebten. Der Voraus ist unabhängig vom gesetzlichen Erbteil und beinhaltet Haushaltsgegenstände sowie Hochzeitsgeschenke. Gegenüber Erben erster Ordnung kann er/sie diese verlangen, soweit er/sie diese zur Führung eines angemessenes Haushalts benötigt. Erben Zweiter Ordnung haben keinen Anspruch darauf.

Vorweggenommene Erbfolge sind Vermögensübertragungen zu Lebzeiten. Das sind z.B. Schenkungen, die bei der späteren Erbfolge sowieso als Erbe in die nächste Generation übergegangen wären (Familienbetrieb oder Elternhaus). Zweck der vorweggenommenen Erbfolge kann Steuerersparnis oder Erhaltung des Familienvermögens sein aber auch Sicherung der Familienversorgung oder Minderung des Pflichtteils.

Bitte beachten Sie: Die Steuerersparnis kann zwar groß sein, die möglichen aus der Vorweggenommene Erbfolge resultierenden familiären Streitigkeiten sind jedoch vorab sachlich und nüchtern abzuwägen. [ > Lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt beraten! > Rechtsanwalt ]

W

Ein Wahlvermächtnis ist ein Vermächtnis, dass sich der Bedachte aus mehreren Gegenständen das Nachlasses aussuchen kann.

X

Y

Z

Mit einer Zeitbestimmung wird ein Termin bestimmt, an den Rechte oder Pflichten in einem Testament gekoppelt sind.

Beispiel: die Enkeltochter bekommt erst den Erbteil, wenn Sie Ihr Abitur gemacht hat.

Zugewinnausgleich und Zugewinngemeinschaft sind Begriffe aus dem Familienrecht.
[ > www.dasfamilienrecht.de ]

Ein Zusatzpflichtteil ist die Aufstockung das Erbes eines Pflichteilberechtigten. Wird der Pflichtteilsberechtigte im Testament mit einem Teil des Erbes bedacht, dass jedoch niedriger als die Höhe seines Pflichtteils ist, so kann er von den übrigen Erben die Differenz, als den Zusatzpflichtteil verlangen.

Zuschüsse/Zuwendungen sind z. B. Geldgeschenke von Eltern an Ihre Kinder zur Unterstützung des Einkommens oder der Berufsausbildung und gehört zum Vorempfang.

Die Zwangsversteigerung ist ein Mittel zum Teilungsverfahren. Dadurch kann sich eine Erbengemeinschaft auseinandersetzen. Erbengemeinschaften, die beispielsweise zusammen in einem Grundbuch eines Grundstücks stehen und sich nicht einigen können, müssen sich letztendlich durch eine Zwangsversteigerung auflösen. Die Immobilien wird so in Geld umgewandelt und der Erlös an die Miterben entsprechend ihrer Anteile ausgezahlt. Wenn es keine Einigung gibt, wird der Erlös hinterlegt.

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