Ab dem 1. Januar 2010 sind die Änderungen zum Erbrecht in Kraft getreten. Mit der Reform soll das Gesetz besser an die heutige Gesellschaft angepasst sein.
Folgendes ist neu:
Stärkere Anerkennung von Pflegeleistungen durch Pflegebonus
Gründe zum Enterben durch Pflichtteilsentzug angepasst
Freiere Erbgestaltung durch Schenkung
Erweiterte Stundung bei Auszahlung des Pflichtteils
Kürzere Frist bei Erbrechtsansprüchen
Bitte beachten Sie: die Neuregelungen betreffen jeden Todesfall ab dem 1. Januar 2010. Das gilt auch für alte Testamente oder lange zurückliegende Schenkungen.