Erbrechtsreform

Ab dem 1. Januar 2010 sind die Änderungen zum Erbrecht in Kraft getreten. Mit der Reform soll das Gesetz besser an die heutige Gesellschaft angepasst sein.

Folgendes ist neu:

Stärkere Anerkennung von Pflegeleistungen durch Pflegebonus

Gründe zum Enterben durch Pflichtteilsentzug angepasst

Freiere Erbgestaltung durch Schenkung

Erweiterte Stundung bei Auszahlung des Pflichtteils

Kürzere Frist bei Erbrechtsansprüchen

Bitte beachten Sie: die Neuregelungen betreffen jeden Todesfall ab dem 1. Januar 2010. Das gilt auch für alte Testamente oder lange zurückliegende Schenkungen.

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